Informationen auffindbar machen
Menschen mit Behinderungen suchen gezielt nach Barrierefreiheits-Informationen. Daher ist es essenziell, dass diese schnell und mühelos auffindbar sind. Eine klare Struktur und gute Sichtbarkeit sind daher entscheidend.
Grundlegende Anforderungen
| Sichtbarer Menüpunkt | Eigenen Menüpunkt „Barrierefreiheit“ in der Hauptnavigation oder im Footer der Website platzieren. |
| Ansprechperson | Konkrete Kontaktperson mit direkten Kontaktdaten anführen |
| Barrierefreie Website | Website gemäß WCAG 2.2 (Level AA) gestalten – seit 28. Juni 2025 für Online-Buchungsportale gesetzlich relevant (Barrierefreiheitsgesetz) |
| Mehrere Kontaktkanäle | Telefon, E-Mail und schriftliche Kanäle (Chat) anbieten |
Praktische Tipps
| Platzierung der Inhalte | Barrierefreiheits-Seite nicht unter Sonstiges oder AGB verstecken, sondern sichtbar in der Hauptnavigation oder im Footer platzieren. So werden diese auch von Suchmaschinen und KI-Tools besser gefunden. |
| Übersicht über Angebote | Zusätzliche Hilfsmittel und Angebote leicht auffindbar auflisten, damit auf einen Blick erkennbar ist, welche Hilfsmittel bei ihrer Reise zuhause gelassen werden können. Das können unter anderem sein: Duschhocker, Badebrett, erhöhter Toilettensitz, rutschfeste Matten, Greifzange. |
| Persönlicher Kontakt | Zum Beispiel „Sie haben Fragen zur Barrierefreiheit? Frau/Herr [Name] berät Sie gerne: [Telefon], [E-Mail].“ – Das schafft Vertrauen und spart beiden Seiten Zeit. |
| Flexible Kommunikationsmöglichkeiten | Telefon, E-Mail und Chat abdecken. Für gehörlose oder neurodivergente Gäste ist ein Schriftkanal oft die einzige Möglichkeit. Für Gäste mit Sehbehinderungen kann ein Telefonat einfacher sein als eine komplexe Website. |
| Technische Prüfung der Webseite auf Barrierefreiheit | Ist das Online-Buchungstool mit Screenreader bedienbar? Funktioniert die Datumseingabe per Tastatur? Sind alle Formulare korrekt beschriftet? Falls nicht: Mit dem Anbieter sprechen oder Alternative suchen. |
Zusatzinfo zu Screenreadern
Screenreader sind Softwareprogramme, die digitale Inhalte wie Websites, PDFs oder Apps für blinde und sehbehinderte Menschen laut vorlesen. Damit barrierefreie Inhalte auch wirklich nutzbar sind, sollten Websites und Dokumente auf Kompatibilität mit den gängigsten Screenreadern getestet werden.