Zur – auf Wunsch auch anonymen – Meldung von Missständen und Rechtsverletzungen in folgenden Bereichen stellt der Wiener Tourismusverband eine Meldestelle zur Verfügung.
- Öffentliches Auftragswesen,
- Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
- Produktsicherheit und -konformität,
- Verkehrssicherheit,
- Umweltschutz,
- öffentliche Gesundheit,
- Verbraucherschutz,
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen,
- Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 des Strafgesetzbuches (StGB), BGBl. Nr. 60/1974,
- Verletzungen von Binnenmarktvorschriften im Sinne von Art. 26 Abs. 2 AEUV, sowie für Verletzungen von Unionsvorschriften über Wettbewerb und staatliche Beihilfen und Verletzungen von Binnenmarktvorschriften in Bezug auf Handlungen, die die Körperschaftsteuervorschriften verletzen oder in Bezug auf Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des Körperschaftsteuerrechts zuwiderläuft.
Meldungen können von folgenden Personen erstattet werden:
- Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern,
- an den Wiener Tourismusverband überlassene Arbeitskräfte,
- Bewerberinnen oder Bewerber um eine Stelle, Praktikantinnen oder Praktikanten, Volontärinnen oder Volontäre beim Rechtsträger oder sonstige beim Wiener Tourismusverband Auszubildende,
- selbständig erwerbstätige Personen,
- Mitglieder eines Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans des Wiener Tourismusverbands oder
- Personen, die unter der Aufsicht und Leitung eines Auftragnehmers, einer Auftragnehmerin, eines Subunternehmers oder einer Subunternehmerin des Wiener Tourismusverbands oder dessen Lieferantinnen oder Lieferanten arbeiten oder arbeiteten.