Assistenzpersonen, Gebärdendolmetscher:innen und Assistenzhunde
Neben technischen Hilfsmitteln können auch Menschen oder Tiere eine wichtige Unterstützung für Gäste mit Behinderungen sein. Dazu zählen persönliche Assistenzen, Gebärdendolmetscher:innen oder Assistenzhunde. Sie unterstützen im Alltag und ermöglichen eine möglichst selbstständige Teilnahme an Angeboten und Services.
Praktische Tipps zur Unterstützung:
| Rolle von Assistenzpersonen berücksichtigen | Assistenzpersonen unterstützen Gäste beispielsweise beim Zugang zu Räumen, beim Transport von Gepäck oder bei organisatorischen Abläufen. Sie handeln stets im Auftrag der unterstützten Person und ermöglichen ein selbstbestimmtes Handeln. |
| Direkte Kommunikation | Gespräche werden grundsätzlich mit der betroffenen Person geführt. Assistenzpersonen oder Dolmetscher:innen werden nicht anstelle der Person angesprochen. |
| Gebärdensprachdolmetschung verstehen | Gebärdensprache ist eine eigenständige Sprache mit eigener Grammatik die visuell kommuniziert wird. Gebärdensprachdolmetscher:innen übersetzen zwischen gesprochener und gebärdeter Sprache und unterstützen so eine barrierefreie Kommunikation. |
| Vertraulichkeit respektieren | Assistenzpersonen und Dolmetscher:innen unterliegen in der Regel einer Verschwiegenheitspflicht. Gespräche können daher offen geführt werden. |
Assistenzhunde zulassen | Assistenzhunde sind anerkannte und wichtige Hilfsmittel und begleiten ihre Halter:innen im Alltag. Sie haben in der Regel Zutritt zu allen Bereichen, in denen sich Gäste aufhalten dürfen (ausgenommen sind hygienisch sensible Bereiche wie Küchen oder Warenlager). In Österreich sind Assistenzhunde meist durch eine Kenndecke oder ein Führgeschirr mit dem offiziellen Logo des Sozialministeriums gekennzeichnet und im Behindertenpass eingetragen. (rechtliche Informationen zu Assistenzhunden: Rechtliche Informationen | Assistenzhunde) |