Aufzüge & vertikale Erschließungen
Ein Aufzug verbindet mehr als Stockwerke. Er entscheidet darüber, ob Gäste sich im Gebäude selbstständig bewegen können.
(gemäß ÖNORM EN 81-70)
Grundlegende Anforderungen
| Kabinengröße | Mindestens 110 x 140 cm (Typ 2), Türbreite mindestens 90 cm |
| Bedienelemente | In gut erreichbarer Höhe (optimal ca. 85 cm), mit ausreichend Abstand zur Tür (seitlich mindestens 50 cm) |
| Taster | Taktil beschriftet (erhaben und Braille) und kontrastreich gestaltet |
| Bewegungsfläche | Vor dem Aufzug mindestens 150 x 150 cm freihalten |
| Orientierung | Stockwerksanzeige: akustisch UND visuell (Zwei-Sinne-Prinzip) |
Praktische Tipps
| Taster verbessern | Prüfen, ob Bedienelemente gut sichtbar und kontrastreich sind. Fehlen taktile Markierungen, können diese kurzfristig nachgerüstet werden – das erleichtert blinden und sehbehinderten Gästen die selbstständige Nutzung deutlich. |
| Orientierung unterstützen | Einen Spiegel an der Rückwand oder gegenüber der Tür anbringen. So können Rollstuhlnutzer:innen beim Rückwärtsfahren besser sehen und sicher aus dem Aufzug ausfahren. |
| Notruf sichern | Den Notruf regelmäßig testen und sicherstellen, dass eine klare Rückmeldung erfolgt. Idealerweise wird eine Lösung eingesetzt, die auch für gehörlose Personen nutzbar ist, etwa mit visueller Anzeige oder Textfunktion (Gegensprechanlage mit Display) |
| Zwei-Sinne-Prinzip umsetzen | Prüfen, ob sowohl akustische Ansagen als auch visuelle Anzeigen vorhanden sind. Nur die Kombination ermöglicht eine barrierefreie Nutzung für blinde und gehörlose Gäste. |
| Sicherheit klar kommunizieren | Den Hinweis „Im Brandfall nicht benutzen“ um Informationen zu sicheren Wartebereichen ergänzen. Das ist besonders wichtig für Gäste, die Treppen nicht selbstständig nutzen können. |