Person sitzt im Kaffee und nutzt die Smartphone-App ivie des WienTourismus mit Kartenansicht

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Digitale Barrierefreiheit

Mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) gelten seit 28. Juni 2025 verbindliche Anforderungen für digitale Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Dazu zählen insbesondere Websites mit Online-Buchungssystemen, Webshops oder digitale Terminbuchungen.

Die folgenden Inhalte beinhalten wesentliche Auszüge aus den geltenden Gesetzen, Normen und Standards.

Anwendungsbereich

  • Websites mit Online-Buchungsmöglichkeiten 

  • Webshops (z.B. für Gutscheine, Produkte)

  • Apps und Online-Terminbuchungstools sind barrierefrei zu gestalten

  • Ausnahmen können für Kleinstunternehmen gelten (Details im Gesetz)

Technische Anforderungen

Die technischen Anforderungen orientieren sich an europäischen Standards EN 301 549 und den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1, Level AA).  

  • Textalternativen für alle Nicht-Text-Inhalte (Bilder, Grafiken) 

  • Bei Videos: Untertitel und Audioinhalte 

  • Ausreichende Kontraste 

  • Tastaturnavigation 

  • Klare Seitenstruktur mit Überschriften 

  • Kompatibilität mit Screenreadern

Weiterführende Informationen stellt die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) bereit, etwa zu barrierefreien Webauftritten und den Anforderungen des BaFG:  

Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) für Tourismus- und Freizeitbetriebe - WKO 

Digitale Barrierefreiheit - WKO 

Barrierefreier Webauftritt - WKO

Dokumentation der Barrierefreiheit

  • Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen: Eine Barrierefreiheitserklärung auf der Website zeigt guten Willen und dokumentiert den aktuellen Stand – das mindert das Risiko einer Strafe erheblich.

  • Kontaktmöglichkeit für Barrierefreiheits-Feedback angeben

Mögliche Rechtsfolgen

Das Sozialministeriumservice ist als Marktüberwachungsbehörde zuständig. Bei Verstößen können Verwaltungsstrafen verhängt werden, deren Höhe je nach Unternehmensgröße variiert. Bei erstmaligen oder geringfügigen Verstößen gilt das Prinzip „Beraten vor Strafen".

 

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