Digitale Barrierefreiheit
Mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) gelten seit 28. Juni 2025 verbindliche Anforderungen für digitale Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Dazu zählen insbesondere Websites mit Online-Buchungssystemen, Webshops oder digitale Terminbuchungen.
Die folgenden Inhalte beinhalten wesentliche Auszüge aus den geltenden Gesetzen, Normen und Standards.
Anwendungsbereich
Websites mit Online-Buchungsmöglichkeiten
Webshops (z.B. für Gutscheine, Produkte)
Apps und Online-Terminbuchungstools sind barrierefrei zu gestalten
Ausnahmen können für Kleinstunternehmen gelten (Details im Gesetz)
Technische Anforderungen
Die technischen Anforderungen orientieren sich an europäischen Standards EN 301 549 und den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1, Level AA).
Textalternativen für alle Nicht-Text-Inhalte (Bilder, Grafiken)
Bei Videos: Untertitel und Audioinhalte
Ausreichende Kontraste
Tastaturnavigation
Klare Seitenstruktur mit Überschriften
Kompatibilität mit Screenreadern
Weiterführende Informationen stellt die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) bereit, etwa zu barrierefreien Webauftritten und den Anforderungen des BaFG:
Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) für Tourismus- und Freizeitbetriebe - WKO
Digitale Barrierefreiheit - WKO
Barrierefreier Webauftritt - WKO
Dokumentation der Barrierefreiheit
Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen: Eine Barrierefreiheitserklärung auf der Website zeigt guten Willen und dokumentiert den aktuellen Stand – das mindert das Risiko einer Strafe erheblich.
Kontaktmöglichkeit für Barrierefreiheits-Feedback angeben
Mögliche Rechtsfolgen
Das Sozialministeriumservice ist als Marktüberwachungsbehörde zuständig. Bei Verstößen können Verwaltungsstrafen verhängt werden, deren Höhe je nach Unternehmensgröße variiert. Bei erstmaligen oder geringfügigen Verstößen gilt das Prinzip „Beraten vor Strafen".