Umweltwerbung unter neuen EU Vorgaben: Was Tourismusbetriebe wissen müssen
Glaubwürdigkeit wird zur neuen Währung in der Nachhaltigkeitskommunikation
Nachhaltigkeit bleibt ein wichtiges Entscheidungskriterium für Gäste und ein zentraler Bestandteil der touristischen Vermarktung. Gleichzeitig verschärft die EU mit der EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition Directive) die Anforderungen an Nachhaltigkeits- und Umweltaussagen. Begriffe wie "nachhaltig" oder "umweltfreundlich" dürfen künftig nur noch verwendet werden, wenn sie klar definiert, nachvollziehbar und belegbar sind. Auch für Nachhaltigkeitssiegel gelten strenge Kriterien.
Für Tourismusbetriebe bedeutet das: mehr Transparenz, mehr Nachweispflichten, aber auch die Chance, sich durch eine glaubwürdige und klare Kommunikation im Wettbewerb abzuheben. Erfahren Sie, welche neuen Vorgaben auf Sie zukommen, damit Sie Nachhaltigkeit künftig vertrauensvoll und rechtssicher vermitteln können.
Wer ist von der Richtlinie betroffen?
Die Richtlinie betrifft alle Unternehmen und Organisationen, die Verbrauchern:innen in der Europäischen Union ansprechen und dabei Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen verwenden. Das gilt auch für kleine Tourismusbetriebe.
Die wichtigsten Vorgaben im Überblick
- Verbot allgemeiner Umweltaussagen ohne Nachweis
Allgemeine Umweltaussagen wie "umweltfreundlich", "nachhaltig" oder "klimaneutral" sind in der Verbraucherkommunikation nur zulässig, wenn die zugrunde liegende, für die Aussage relevante Umweltleistung konkret bezeichnet und durch einen belastbaren Nachweis belegt werden kann. Spezifische Umweltaussagen mit konkreten und überprüfbaren Angaben bleiben zulässig, sofern sie nachweisbar, verständlich und nicht irreführend sind (Beispiel: 50 Prozent der Fläche Wiens sind Grünflächen.).
- Strengere Anforderungen an Zukunftsversprechen: Zukunftsbezogene Aussagen wie "klimaneutral bis 2040" sind nur zulässig, wenn sie auf einem detaillierten, realistischen und öffentlich zugänglichen Umsetzungsplan mit messbaren und zeitgebundenen Zielen beruhen. Fortschritte müssen dokumentiert, unabhängig überprüft und Ergebnisse veröffentlicht werden.
- Neuregelung von Zertifikaten: Nachhaltigkeitssiegel dürfen nur noch verwendet werden, wenn sie von staatlicher Stelle festgelegt (z.B. Österreichisches Umweltzeichen) oder auf einem Zertifizierungssystem beruhen. Ein solches System muss transparent sein, allen Unternehmen offenstehen, die seine Anforderung erfüllen und eine Zertifzierung sowie regelmäßige Überprüfung durch einen unabhängigen Dritten vorsehen.
- Verbot von Aussagen zu Klimaneutralität auf Basis von Kompensation: Produktbezogene Aussagen wie "klimaneutral" dürfen künftig nicht ausschließlich auf Kompensationsmaßnahmen von Treibhausgasemissionen beruhen. Die behauptete Umweltleistung muss sich auf nachweisebare Eigenschaften entlang des Lebenszyklus beziehen.
- Gesetzlicher Standard ist kein Wettbewerbsvorteil: Gesetzlich vorgeschriebene Eigenschaften oder Leistungen dürfen nicht als Alleinstellungsmerkmal oder Besonderheit des Unternehmens hervorgehoben werden.
Tipps zur Umsetzung der Richtlinie
Österreich Werbung: Praxisnahe Information für Tourismusbetriebe inkl. Leitfaden mit Praxisbeispielen, eine Fragensammlung zur Orientierung und ein Webinar zum Thema.
Infoangebot der Österreich Werbung
Wirtschaftskammer Wien: Allgemeine Information und Kontakte zum Thema Nachhaltigkeit, Umwelt und Energie.
Nachhaltigkeitsservice der Wirtschaftskammer Wien