Ausblick über Wien und den Stephansdom von der Terrasse am Parlament

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FAQ

Die detaillierte Richtlinie finden Sie hier.

Welche Produktionen werden gefördert?

Gefördert werden internationale fiktionale und nicht-fiktionale Filmproduktionen (z.B. Spielfilme, fiktionale Serien, Dokumentarfilme), die teilweise oder zur Gänze in Wien gedreht werden und für eine internationale kommerzielle Auswertung vorgesehen sind. Die Produktionsvorhaben müssen für Kino, TV oder VoD-Plattformen bestimmt sein, eine Mindestlänge von mindestens 45 Minuten und 2 reale Drehtage in Wien aufweisen.

Zur Sicherung des kulturellen Zwecks der Fördermaßnahmen wird ein kultureller Eigenschaftstest durchgeführt. Die Förderung wird nur gewährt, wenn das Vorhaben die erforderliche Anzahl an Kriterien erfüllt und die notwendige Punkteanzahl erreicht.

Welche Produktionen werden nicht gefördert?

Reine Theater-, Opern- und Konzertaufnahmen, Industrie-, Werbe-, oder Imagefilme, Magazine, Reportagen sowie deren Sendebestandteile als auch Show- oder ähnliche Programme sind von der Förderung ausgeschlossen.

Wie sieht der kulturelle Eigenschaftstest aus?

Den kulturellen Eigenschaftstest finden Sie in der Anlage 1 der Förderrichtlinie. Der kulturelle Eigenschaftstest wird direkt im Online-Einreichformular ausgefüllt, die Punktzahl wird automatisch berechnet.

Wie viele Punkte muss ich beim kulturellen Eigenschaftstest erreichen, um förderungswürdig zu sein?

Zur Sicherstellung des kulturellen Charakters müssen fiktionale Produktionen (z.B. Spielfilme) mindestens 21 Punkte und nicht-fiktionale Produktionen (z.B. Dokumentarfilme) mindestens 12 von 40 möglichen Punkten erzielen.

Wie sieht die Förderquote aus?

Die Förderquote beträgt maximal 30% der förderfähigen Herstellungskosten. Die Obergrenze der Fördersumme beträgt maximal EUR 400.000,-. Förderbar sind internationale Produktionen, deren Gesamtherstellungskosten bei Spielfilmen mind. EUR 4 Mio. und bei Dokumentarfilmen mindestens EUR 500.000.- betragen. Spielfilme müssen mindestens EUR 200.000.- und Dokumentarfilme mindestens EUR 80.000.- an förderfähigen Herstellungskosten nachweisen. Die Details zu den förderfähigen Herstellungskosten sind in der Anlage 2 der Förderrichtlinie ersichtlich.

Wer kann einreichen?

Einreichen können österreichische bzw. Wiener Filmserviceproduktionsfirmen, die von einer ausländischen Produktionsfirma mit der Abwicklung der Dreharbeiten in Wien beauftragt werden.

Wo kann eingereicht werden?

Förderanträge sind ausschließlich in elektronischer Form über das Vienna Film Incentive Einreichportal zu stellen. Anträge können laufend bis 31.12.2025 bzw. bis zur Mittelerschöpfung eingebracht werden. Es gilt das "First Come First-Served"-Prinzip.

Wie viele Tage vor Drehbeginn muss der Antrag eingereicht werden?

Der Förderantrag (inkl. aller verpflichtenden Dokumente) muss spätestens 2 Wochen vor Drehbeginn über das Einreichportal beim WienTourismus vollständig einlangen. Ein rückwirkender Förderantrag zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht möglich.

Welche Dokumente müssen mit dem Antrag hochgeladen werden?

Neben den allgemeinen Daten zum/zur Förderwerber:in und dem Projekt sind auch folgende Dokumente/Nachweise (Checkliste) im Einreichportal mit dem Antrag hochzuladen.

Wann und wie erhalte ich eine Antwort, ob die Filmproduktion förderungswürdig ist?

Der Wiener Tourismusverband entscheidet über vollständig angebrachte Anträge, grundsätzlich innerhalb von 7 Wochen nach der Einreichung. Der/die Förderwerber:in wird im Falle einer positiven Förderentscheidung schriftlich benachrichtigt. Erfolgt der Beginn der Dreharbeiten in Wien vor Entscheidung durch den Wiener Tourismusverband erfolgt dies auf eigene Verantwortung des/der Förderungswerbenden.

Wie sieht der weitere Ablauf im Fall einer Förderzusage aus?

Der Wiener Tourismusverband übermittelt dem Förderwerbenden ein Förderungsanbot (Fördervertrag). Der Fördervertrag muss innerhalb von zwei Wochen firmenmäßig gezeichnet zurückgesendet werden.

Was passiert, wenn sich Angaben aus dem ursprünglichen Antrag ändern?

Änderungen, wie z.B. die Verschiebung des Drehbeginns, etc. - sind dem Wiener Tourismusverband unverzüglich zu melden.

Wann und wie erfolgt die Abrechnung bei einer bewilligten Förderung?

Die Fördermittel werden nach Erfüllen der Bedingungen des Fördervertrages nach abschließender Prüfung der Produktion ausbezahlt. Die Unterlagen für die Auszahlung sind spätestens drei Monate nach Beendigung der Dreharbeiten in Wien und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen gegenüber dem Wiener Tourismusverband zu übermitteln. Die Details zur Abrechnung, den erforderlichen Nachweisen und der Auszahlung sind in Punkt 9 der Förderrichtlinie (Abrechnung und Auszahlung) zu finden.