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Änderung bei der Wiener Ortstaxe

Wer in Wien eine Unterkunft vorübergehend vermietet, ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ortstaxe von den Gästen einzuheben. Einzelne Personengruppen sind von der Bezahlung der Ortstaxe befreit, wie beispielsweise Personen, die länger als 3 Monate ununterbrochen in der Unterkunft wohnen. Mit Juli 2026 bzw. Juli 2027 ändert sich die Höhe der Ortstaxe sowie die Bemessungsgrundlage zur Berechnung. Das Wiener Tourismusförderungsgesetz, in dem die Ortstaxe gesetzlich verankert ist, wird entsprechend adaptiert.

Regelung bis 30. Juni 2026

Bis 30. Juni 2026 beträgt die Ortstaxe 3,2 % der Bemessungsgrundlage.
Die aktuelle Bemessungsgrundlage der Ortstaxe ist das Beherbergungsentgelt abzüglich: 

  • Umsatzsteuer
  • Frühstück
  • und einer Pauschale von 11% (des um Umsatzsteuer und Frühstück verminderten Beherbergungsentgelts)

Berechnung des Frühstücks: Das Frühstück kann nur im ortsüblichen Ausmaß abgezogen werden. Liegt ein Einzelverkaufspreis für das Frühstück vor, so wird dieser für das Frühstück abgezogen.  

Was ändert sich?

Mit 1. Juli 2026 beträgt die Ortstaxe 5% und ab 1. Juli 2027 8% des Entgeltes für den Aufenthalt. 
Die neue Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Ortstaxe ab 1. Juli 2026 ist das Beherbergungsentgelt abzüglich:

  • Umsatzsteuer
  • Frühstück

Die Stadt Wien bietet sämtliche Details rund um das Thema Ortstaxe. Hier geht es zum Ortstaxerechner der Stadt Wien: 

Ortstaxerechner

 

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