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Wiener Ortstaxe 2026: Informationen für Gastgeber

Wer ist abgabepflichtig?

Die Wiener Ortstaxe ist eine verpflichtende Abgabe auf entgeltliche Aufenthalte in der Bundeshauptstadt. Sie wird von gewerblichen Beherbergungsbetrieben und auch privaten Unterkunftsgeber:innen vom Gast eingehoben und an die Stadt Wien abgeführt. 

Von der Entrichtung der Ortstaxe sind folgende Personengruppen ausgenommen:

  • Minderjährige, die sich zum Schulbesuch, zur Berufsausbildung oder in Jugendherbergen aufhalten
  • Studierende an Wiener Hoch- oder Fachschulen
  • Personen, die länger als 3 Monate ununterbrochen in der Unterkunft wohnen.

Höhe der Ortstaxe ab 1. Juli 2026

Mit 1. Juli 2026 beträgt die Ortstaxe 5% des Entgeltes für den Aufenthalt. Die aktuelle Bemessungsgrundlage der Ortstaxe ist das Beherbergungsentgelt abzüglich:

  • Umsatzsteuer
  • Frühstück

Eine neuerliche Änderung der Ortstaxe auf 8% des Entgeltes für den Aufenthalt ist für 1. Juli 2027 vorgesehen. 

Details zur Abrechnung

Berechnung des Frühstücks

Das Frühstück kann nur im ortsüblichen Ausmaß von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden. Wird ein gesonderter Verkaufspreis für das Frühstück ausgewiesen, so kann dieser in Abzug gebracht werden.

Ausweisung der Ortstaxe 

Die Ortstaxe muss für Gäste als abgabepflichtige Personen nachvollziehbar ausgewiesen werden. Gleichzeitig muss die Höhe der Abgabe für die Gemeinde im Rahmen der Abgabenkontrolle überprüfbar sein.

Stornierungen und No-Shows

Für Aufenthalte, die storniert werden oder bei denen der Gast nicht anreist (No-Show), fällt keine Ortstaxe an, da kein entgeltlicher Aufenthalt stattfindet. Bereits entrichtete Ortstaxen sind dem Gast zurückzuerstatten. Wurde die Ortstaxe bereits an die Stadt Wien abgeführt, kann sie im Rahmen eines Rückzahlungsantrags zurückgefordert werden.

Die Stadt Wien bietet sämtliche Details rund um das Thema Ortstaxe sowie Antworten auf Fragen aus der Hotelpraxis. Hier geht es zum Ortstaxerechner der Stadt Wien: 

Ortstaxerechner