Blick von der Kettenbrückengasse Richtung Wienzeile

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Klarstellung zur StVO-Novelle ab 1. Mai 2026

Die Novelle schafft ausschließlich die rechtliche Grundlage dafür, bestehende Einfahrts- und Fahrverbote künftig auch mittels automationsunterstützter Zufahrtskontrollen zu überwachen.

Mit Inkrafttreten der Novelle treten keine zusätzlichen Zufahrtsbeschränkungen in Kraft. Bestehende Zufahrtsmöglichkeiten bleiben unverändert. 

Für Verkehrsteilnehmer:innen ergeben sich daraus keine Änderungen.

Detaillierte und verbindliche Informationen zur StVO-Novelle sind auf der Website des Österreichischen Parlaments abrufbar.
 

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