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Visum

Wer kein Visum braucht

Staatsangehörige der Europäischen Union, der Schweiz, Islands, Norwegens, Kroatiens und Israels, der meisten Staaten Nord- und Südamerikas, Japans, Australiens und Neuseelands sowie einiger weiterer Staaten benötigen für die Einreise nach Österreich ein gültiges Reisedokument (das kann für einige Länder auch ein seit weniger als fünf Jahren abgelaufener Reisepass und für EWR-Staaten und die Schweiz ein Personalausweis sein).

Im Zweifelsfall ersuchen wir Sie, vor Abreise unbedingt beim österreichischen Konsulat oder der Botschaft nachzufragen. An den Grenzen Österreichs zu Deutschland, Italien, der Schweiz, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn finden im Allgemeinen keine Grenzkontrollen statt, da alle Staaten zum Schengengebiet gehören. Das Reisedokument muss trotzdem bei der Einreise in einen anderen Schengenstaat mitgenommen werden.

Wer ein Visum braucht

Visumpflichtige Reisende können mit einem Schengenvisum (Visum C: Reisevisum), wie es von jedem Schengen-Mitgliedsstaat ausgestellt wird, bis zu drei Monate lang alle Schengenstaaten bereisen, mit einem von der Republik Österreich ausgestellten Schengenvisum also z.B. auch Deutschland und Italien (und umgekehrt). Zuständig für die Erteilung ist grundsätzlich der Staat, der das Hauptreiseziel darstellt. In diesen Fällen kann die Einreise auch über einen anderen Schengenstaat erfolgen als über den, der das Visum ausgestellt hat. Gibt es kein Hauptreiseziel (etwa Rundreise), ist der Staat für die Visumerteilung zuständig, über den die Ersteinreise in das Schengengebiet erfolgen wird.

Der Schengenraum besteht derzeit aus Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.

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