Unterstützungsmaßnahmen
Angesichts weitreichender Öffnungsschritte sind Ende März 2022 bzw. Ende Juni 2022 zahlreiche Förderinstrumente im Hinblick auf die Auswirkungen der Pandemie ausgelaufen. Zum Jahresende 2022 sind weitere pandemisch bedingte Unterstützungen ausgelaufen. Andere, neue Maßnahmen, vor allem vor dem Hintergrund der aktuellen Energiepreisentwicklung, sind hinzugekommen. Nachfolgend ein Auszug relevanter Fördermöglichkeiten.
(Stand: 3. März 2023)
Energiekostenzuschuss
Ausweitung des Energiekostenzuschuss 1 auf das 4. Quartal. Neue förderfähige Energieträger.
- Für energieintensive, gewerbliche und gemeinnützige Unternehmen und unternehmerische Bereiche von gemeinnützigen Vereinen mit Betriebsstätte in Österreich.
- Verlängerung des Energiekostenzuschuss um das 4. Quartal (Oktober bis Dezember 2022).
- Neue förderfähige Energieträger: Wärme, Kälte und Dampf mit denselben Beantragungsvoraussetzungen wie bei Strom und Erdgas.
- Erweiterung der Liste der besonders betroffenen Sektoren durch die EU-Kommission.
- Start der Voranmeldungen für das 4. Quartal: 29. März bis 14. April 2023
- Antragsphase: 17. April bis 16. Juni 2023
Pauschalfördermodell:
- Für Kleinst- und Kleinbetriebe
- Halbierung der Energiekosten des Unternehmens 2022 (optional: Verdoppelung der Energiekosten 2021), davon 30 % Fördersatz pauschaliert nach Stufen bei einer Mindestzuschusshöhe von 300 Euro.
Am 22. Dezember wurde von der Regierung der Energiekostenzuschuss 2 präsentiert mit dem Wegfall der 3%-Schwelle (Mindestenergieintensität) in den ersten beiden Förderstufen und der geplanten Förderung von Fernwärme/-kälte und Heizöl in den Stufen 1 und 2.
Details am Energie Info-Point der Wirtschaftskammer Wien hier.
Anti-Teuerungsprämie
Auszahlung einer „Prämie“ von bis zu 3.000 Euro an Arbeitnehmer:innen.
- Freiwillige Maßnahme
- Auszahlung im Kalenderjahr 2022 und 2023
- Maximalbetrag von 3.000 Euro
- Voraussetzung: Zahlung, die bisher vom Dienstgeber üblicherweise nicht geleistet wurde
- Dieser Betrag gilt dann als abgabenfrei (Lohnabgaben), wenn es sich um zusätzliche Zahlungen handelt, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Belohnungen oder Prämien aufgrund von Leistungsvereinbarungen, die auch bisher entrichtet wurden, sind nicht steuer- und sv-beitragsfrei.
- Achtung: es besteht die Abgabenfreiheit bis zu 2.000 Euro pro Kalenderjahr.
- Zusätzliche 1.00 Euro pro Jahr können ebenfalls steuer- und beitragsfrei ausbezahlt werden, wenn die Zahlung auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift gemäß § 68 Abs. 5 Z 1 bis 7 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) erfolgt
Detailinfos bietet das Unternehmensserviceportal hier.
Kurzarbeit
Folgemodell zur Corona-Kurzarbeit, reguläre Kurzarbeit, mit reduzierter Förderhöhe bis Mitte 2023:
- Gleichbleiben der Nettoersatzraten (für Arbeiternehmerin bzw. Arbeitnehmer)
- 50% Mindestarbeitszeit (mit Ausnahmen im Einzelfall)
- Abschlag von 15% von der bisherigen Beihilfenhöhe
- Erhöhung Maximum der Inanspruchnahme seit Pandemiebeginn (Corona Kurzarbeit und reguläre Kurzarbeit): von 24 auf 26 Monate.
Eckpunkten der Corona-Kurzarbeit, Informationen zur Antragstellung und den zu beachtenden Fristen bietet das AMS.
Unternehmen, die ab 1. Jänner 2023 beabsichtigen in Kurzarbeit zu gehen, müssen dies mind. 3 Wochen vor dem geplanten Beginn beim AMS (über das eAMS-Konto) anzeigen und ein Beratungsverfahren durchlaufen.
***Fördermaßnahmen TOURISMUS in WIEN***
40 Mio. EUR Firmenbeteiligung über StolzaufWien BeteiligungsGmbH
Im Kampf gegen die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Wiener Wirtschaft geht die Stadt Wien neue Wege. Unter dem Titel „StolzaufWien BeteiligungsGmbH“ wurde eine eigene Gesellschaft gegründet. Diese wird sich temporär an Unternehmen am Standort Wien beteiligen, deren Existenz aufgrund der Corona-Krise gefährdet ist. Dien Aktion gilt bis Herbst 2023.
- Das Kapitalvolumen der Beteiligungsgesellschaft: in einem ersten Schritt rund 40 Millionen Euro, wobei 20 Millionen Euro von der Stadt Wien kommen. Weitere KapitalgeberInnen: Wirtschaftskammer Wien, die Bawag Group, die Erste Bank, die UniCredit Bank Austria, die Wiener Städtische, die Raiffeisen Landesbank Steiermark sowie die AVZ Privatstiftung.
- Beteiligung der Stadt je Unternehmen: max. 2 Mio. Euro (vorher max. 1 Mio.) bzw. max. 20%, max. 7 Jahre
- Die Abwicklung dieser Unterstützung erfolgt über die Wien Holding.
Weitere Information hier.
EPU Förderung
Einreichzeitraum bis Ende 2023. Höhere Förderquote: 60 % des Investments.
- Unterstützung von EPU, die eine Änderung in der Ausrichtung des Unternehmens vornehmen wollen.
- Förderquote: 60%, max. Fördersumme: 10.000 Euro pro Unternehmen; Mindestprojektgröße: ab 1.000 Euro; max. Projektdauer: 1 Jahr
- Einreichzeitraum: 1. Jänner 2022 bis 31. Dezember 2023.
Die Wirtschaftsagentur Wien informiert hier.
Energiespar-Förderung
Unterstützung für kleine Unternehmen, die nachhaltige Maßnahmen zur Einsparung von Energie und/oder Steigerung der Energieeffizienz setzen.
- Förderung für Kleinst- und kleine Unternehmen, die zum Antragszeitpunkt seit mindestens einem Jahr bestehen und über eine Betriebsstätte in Wien verfügen.
- Förderbare Berufszweigen u.a. Betriebe der Gastronomie, Reisebüros, etc.
- Investitionen sowie dazugehörige Beratungskosten, die zu Energieeinsparungen und/oder einer Steigerung der Energieeffizienz führen
- Förderquote: 60%, max. Fördersumme: 20.000 Euro pro Betriebsstätte, Mindestprojektgröße: 1.000 Euro, max. Projektdauer: 1 Jahr
- Beitrag der Maßnahmen zu Energieeinsparungen oder einer Steigerung der Energieeffizienz, Realisierbarkeit und ausreichende Darstellung des Projekts
- Einreichzeitraum: 01. Februar 2023 bis 31. Dezember 2023.
- Einreichung per Online-Förderantrag. Der Förderantrag ist vor Projektbeginn zu stellen.
Die Bewertung der Anträge erfolgt im Wettbewerbsprinzip.
Die Wirtschaftsagentur Wien informiert hier.
Vienna Meeting Fund 2022-2024: Förderung für Kongresse und Firmenveranstaltungen
Die Mittel zum Vienna Meeting Fund 2021-2023 sind ausgeschöpft.
Wien unterstützt nationale und internationale Veranstalter von Kongressen und Firmenveranstaltungen mit dem Vienna Meeting Fund 2022-2024.
- Gefördert werden Meetings im Zeitraum von 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2024.
- Einreichungen seit 1. Juli 2022.
- Mehr Informationen finden Sie auf der Website des Vienna Convention Bureau.
***Sonstige Förderung***
2 Mio. Euro VIENNA FILM INCENTIVE
Bis Ende 2023.
- Programm für internationale Produktionen, die in der Stadt Wien Dreharbeiten durchführen und dafür eine in Wien ansässige Serviceproduktionsfirma beauftragen.
- Förderung von Aufwendungen, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Durchführung der Dreharbeiten in Wien entstehen.
- Antragstellung bis 31. Dezember 2023 online beim WienTourismus.
- Detailinfo hier.
Wichtige Links
- Aktuelle Informationen zu Förderungen auf der Webseite der Wirtschaftsagentur
- Energie-Infopoint der Wirtschaftskammer Österreich unter https://www.wko.at/service/energie.html