Durch die Entspannung der epidemiologischen Lage kommt es mit Mitte April 2022 bundesweit zu Lockerungen der Schutzmaßnahmen. Wien geht -mit Ausnahme im Spitals- und Pflegebereich- mit den Regelungen des Bundes mit und beendet unter anderem die 2G-Regel in der Gastronomie und bei Veranstaltungen. Damit gibt es keine Einschränkungen im Gastronomie- und Beherbergungsbereich.
Test-Nachweise müssen nur noch von Besucher:innen, Mitarbeiter:innen und Dienstleister:innen in Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen und vergleichbaren Settings erbracht werden.
Der „Grüne Pass“ gilt für Personen mit 3 Impfungen ab diesem Zeitpunkt zwölf Monate.
Mit 1. Juni 2022 kommt es bundesweit zu einer weiteren Lockerung der Maskenpflicht. Wien behält die Maskenpflicht in einigen Bereichen bei (z.B. öffentliche Verkehrsmittel, Gesundheitsbereich). Eine gänzliche Wiedereinführung ist bei steigenden Fallzahlen möglich.
Im Falle einer Verschlechterung der epidemiologischen Lage kann es zu einer Änderung der Rechtslage kommen.
Seit 1. April ist das kostenlose Testangebot pro Person limitiert.