Aktuelle Richtlinien und Umgang im Verdachtsfall
Aufgrund der epidemiologischen Lage kommt es mit 16. April 2022 zur bundesweiten Lockerung von Schutzmaßnahmen. Wien geht -bis auf eine Ausnahme im Bereich der Spitäler und Pflegeeinrichtungen- mit den Regelungen des Bundes mit. Die Maßnahmen sind ohne Verschärfungen verlängert.
Der „Grüne Pass“ gilt für Personen mit 3 Impfungen ab diesem Zeitpunkt zwölf Monate. Positiv getestete Personen müssen nicht mehr in Quarantäne und können ohne Krankheitssymptome weitgehend am öffentlichen Leben teilnehmen. Laut Bundesverordnung gelten Verkehrsbeschränkungen und eine allgemeine FFP2-Maskenpflicht für diesen Personenkreis, es herrscht Betretungsverbot für sensible Bereiche (z.B. Gesundheitseinrichtungen, Kindergärten, etc.).
Mit 1. Juni 2022 kommt es bundesweit zu einer Lockerung der Maskenpflicht. Mit 1. März 2023 fällt die Maskenpflicht in Wien in den öffentlichen Verkehrsmitteln und in Apotheken. Seit 1. Mai müssen Besucher:innen in Wiener Spitälern keine Maske mehr tragen.
In Wien gilt die Maskenpflicht :
- Positiv getestete Personen, die am öffentlichen Leben teilnehmen dürfen (ohne Krankheitsgefühl und Symptome): außerhalb des eigenen Wohnbereichs in allen geschlossenen Räumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Wenn im Freien kein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden kann oder haushaltsfremde Personen zu Besuch kommen.
Kundenbereiche, Handel und Dienstleistungen:
- Keine Nachweispflicht.
Gastronomie:
- Keine Einschränkungen.
Beherbergung:
- Keine Einschränkungen.
Sportstätten:
- Keine Einschränkungen.
Freizeit- und Kultureinrichtungen:
- Keine Einschränkungen.
Zusammenkünfte, Veranstaltungen:
- Bei Veranstaltungen mit 500 Personen (außerhalb des Pflege- und Gesundheitssektors) oder mehr müssen Präventionskonzepte erstellt sowie ein Präventionsbeauftragter ernannt werden.
Testangebot
Kostenloses Testangebot: 5 PCR-Tests und 5 Antigen-Tests pro Person/Monat. Es bestehen Ausnahmen, unter anderem für Verdachtsfälle und Freitestungen.
Einen Überblick der gesamten Testmöglichkeiten für Gäste in Wien finden Sie hier.
Das Testangebot im Überblick mit Hinweisen zu den jeweiligen Rahmenbedingungen ist hier abrufbar.
Das Testangebot in Teststraße und Grugelboxen läuft mit 30. April 2023 aus. Die Aktion "Alles gurgelt" endet mit 30. Juni 2023.
Agieren im Verdachtsfall
Wenn ein Gast, ein/e Meeting-Teilnehmer/in, ein/e Kolleg/in oder eine andere Person Symptome aufweist oder befürchtet an Covid-19 erkrankt zu sein:
- Absonderung
- Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitstelefon 1450 (ohne Vorwahl aus Österreich, egal ob vom Mobiltelefon oder Festnetz) und Befolgung der Ratschläge
Für infizierte Personen ohne Symptome gilt eine Verkehrsbeschränkung anstelle einer Absonderung.
Die Stadt Wien gibt Antwort auf die wichtigsten Fragen zu Quarantäne.
Fallbeispiele für die Vorgehensweise als Arbeitgeber:in bzw. Mitarbeiter:in sind hier abrufbar.