Richtlinien Beherbergung
Aufgrund der epidemiologischen Lage kommt es mit 16. April 2022 zur bundesweiten Lockerung von Schutzmaßnahmen. Wien geht -bis auf eine Ausnahme im Bereich der Spitäler und Pflegeeinrichtungen- mit den Regelungen des Bundes mit. Die Nachweispflicht in der Gastronomie- und Nachtgastronomie sowie Einschränkungen bei Veranstaltungen sind weitestgehend aufgehoben.
Der „Grüne Pass“ gilt für Personen mit 3 Impfungen ab diesem Zeitpunkt zwölf Monate.
In Beherbergungsbetrieben gibt es keine Masken- (Achtung: Ausnahme sind positiv geteste Personen) und keine Nachweispflicht. Bei Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen ist ein COVID-19-Beauftragter zu bestellen sowie ein COVID-19-Präventionskonzept zu erstellen.
Mit 1. Juni 2022 kommt es bundesweit zu einer Lockerung der Maskenpflicht.
In Wien gilt die Maskenpflicht :
- in Apotheken
- im Gesundheitsbereich
- in öffentlichen Verkehrsmitteln und geschlossenen Räumen der dazu zugehörigen Stationen.
- Positiv getestete Personen, die am öffentlichen Leben teilnehmen dürfen (ohne Krankheitsgefühl und Symptome): außerhalb des eigenen Wohnbereichs in allen geschlossenen Räumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Wenn im Freien kein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden kann oder haushaltsfremde Personen zu Besuch kommen.
Eine gänzliche Wiedereinführung ist bei steigenden Fallzahlen möglich. Eine Änderung der Rechtslage ist bei Verschlechterung der epidemiologischen Lage möglich.
Testangebot für MitarbeiterInnen und Gäste
Kostenloses Testangebot: 5 PCR-Tests und 5 Antigen-Tests pro Person/Monat. Es bestehen Ausnahmen, unter anderem für Verdachtsfälle und Freitestungen.
Einen Überblick der gesamten Testmöglichkeiten für Gäste in Wien finden Sie hier. Das Testangebot im Überblick mit Hinweisen zu den jeweiligen Rahmenbedingungen ist hier abrufbar.
Agieren im Verdachtsfall
Wenn ein Gast, ein/e Meeting-Teilnehmer/in, ein/e Kolleg/in oder eine andere Person Symptome aufweist oder befürchtet an Covid-19 erkrankt zu sein:
- Absonderung
- Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitstelefon 1450 (ohne Vorwahl aus Österreich, egal ob vom Mobiltelefon oder Festnetz) und Befolgung der Ratschläge
Für infizierte Personen ohne Symptome gilt eine Verkehrsbeschränkung anstelle einer Absonderung.
Fallbeispiele für die Vorgehensweise als Arbeitgeber:in bzw. Mitarbeiter:in sind hier abrufbar.
Weiterführende Information:
- Die Stadt Wien informiert über die aktuellen Regelungen.
- Eine Übersicht des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus gibt es auf der Website zur Sicheren Gastfreundschaft.
- Aktuelle Covid-19 Informationen für Gäste finden Sie hier im Überblick.