Durch die Entspannung der epidemiologischen Lage kommt es mit Mitte April 2022 bundesweit zu Lockerungen der Schutzmaßnahmen. Wien geht -mit Ausnahme im Spitals- und Pflegebereich- mit den Regelungen des Bundes mit und beendet unter anderem die 2G-Regel in der Gastronomie und bei Veranstaltungen. Damit gibt es keine Einschränkungen im Gastronomie- und Beherbergungsbereich.
Test-Nachweise müssen nur noch von Besucher:innen, Mitarbeiter:innen und Dienstleister:innen in Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen und vergleichbaren Settings erbracht werden.
Der „Grüne Pass“ gilt für Personen mit 3 Impfungen ab diesem Zeitpunkt zwölf Monate.
Mit 1. Juni 2022 kommt es bundesweit zu einer weiteren Lockerung der Maskenpflicht. Wien behält die Maskenpflicht in einigen Bereichen bei (z.B. öffentliche Verkehrsmittel, Gesundheitsbereich) bei. Mit 1. März 2023 fällt in Wien die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Apotheken. Seit 1. Mai müssen Besucher:innen in Wiener Spitälern keine Maske mehr tragen. Positiv geteteste Personen sind unter bestimmten Umständen verpflichtet, eine Maske zu tragen bei Kontakt zu anderen Personen.
Seit 1. April ist das kostenlose Testangebot pro Person limitiert. Das Testangebot in Wiener Teststraßen und Gurgelboxen endete am 30. April 2023. Die Aktion "Alles gurgelt" läuft mit Ende Juni 2023 aus.