Hygiene- und Schutzmaßnahmen
Grundsätzlich gilt:
- Einhaltung des Mindestabstandes
1 Meter, ab 25.1.2021: 2 Meter - Tragen eines MNS:
Verpflichtend ab 25.1.2021: FFP2-Masken für ausgewählte Bereiche (z.B. Handel, Öffentlicher Verkehr) - Einhaltung von Hygienemaßnahmen