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Kettner: Tourismusgesetz-Novelle sorgt für Fair Play im Tourismus

Seit 2013 besteht in Wien Ortstaxenpflicht für sämtliche Aufenthalte, die in Wien gegen Entgelt stattfinden – auch für die private Vermietung von Zimmern und Apartments. Die am 30. September im Wiener Landtag beschlossene Novelle des WTFG stellt nun klar: Sowohl Unterkunft-Anbieter als auch Web-Plattformen, über die die Vermietung an Gäste zustande kommt, treffen Meldepflichten. Unterkunft-Anbieter müssen jede einzelne Unterkunftseinheit melden. Web-Plattformen müssen sowohl Kontaktdaten der Anbieter als auch Adressen sämtlicher vermieteter Einheiten an die Stadt melden, damit diese die korrekte Abführung der Steuer kontrollieren kann. Norbert Kettner, Direktor des WienTourismus, der seine Standpunkte auch in die Gesetzesnovelle eingebracht hat, sieht in dieser Auskunftspflicht einen wesentlichen Schritt zu fairen Rahmenbedingungen für alle Unterkunftgeber der Stadt: „Wiens Credo beim Thema Sharing Economy lautet Fair Play statt Verhindern. Ich begrüße diese von der Hotellerie und Tourismuswirtschaft geforderte Klarstellung und Regelung, mit der Wien europaweit eine Vorreiterrolle einnimmt. Angebote der Sharing Economy tragen zur Diversifizierung des touristischen Angebots bei, was wir grundsätzlich begrüßen, doch braucht es gleiche Vorschriften und gleiche Abgaben für alle, die am touristischen Markt partizipieren und von der durch die Ortstaxe finanzierte Tourismuswerbung profitieren. Mit der gesetzlichen Klarstellung schafft Wien eine Basis für transparenten Wettbewerb und zugleich Rechtssicherheit bei jenen Anbietern, die sich zuvor in einer Grauzone befanden“, erklärt Kettner.

40 % der Wiener Wohnungen gefördert – keine Weitervermietung

Das Wiener Tourismusförderungsgesetz (WTFG) regelt die Rahmenbedingungen für die Branche, unter anderem die Einhebung der Ortstaxe. Sie macht in Wien 3,2% des Netto-Umsatzes für die Nächtigung (ohne Frühstück und Umsatzsteuer, abzgl. 11% Internationalisierungspauschale) aus, wird vom Gast bezahlt und gilt für sämtliche Arten der Unterbringung. Sie fließt zu 100 % ins Destinationsmarketing und ist damit die wichtigste Finanzierungsgrundlage des WienTourismus. Im Zuge der Novellierung des Gesetzes wurde der Strafrahmen für einzelne Vermieter, die ihrer Meldepflicht nicht nachkommen, auf 2.100 Euro erhöht. Zunächst setzt Wien aber weniger auf Strafen, sondern auf Aufklärung und Information – unter anderem darüber, dass etwa 40% des Wohnraumangebotes in Wien öffentlich (mit-)finanziert und daher rechtlich betrachtet von Unter- bzw. Weitervermietung ausgenommen sind.

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