B2B-Service für die Tourismusbranche
Zur Website für Wien-BesucherInnenErfahren Sie hier alles über Ein- und Aussteigsstellen, Parkgebühren und Vieles mehr.....
Siehe dazu auch die Information der Wirtschaftskammer Österreich: "Buszufahrt Wien, Innere Stadt"
Sie werden im Interesse nachkommender Autobusse gebeten, von den Haltestellen nach dem Aussteigen der Fahrgäste den Bus sofort wegzufahren und den Haltestellenbereich nur zum tatsächlichen Einsteigen der Fahrgäste, nicht zum Warten auf diese, anzufahren. Bei Nichteinhaltung der geltenden Regelungen muss mit Polizeistrafen gerechnet werden.
Verkehrsbehindernd abgestellte Autobusse können entfernt oder mit Klammern versehen werden, z.B. wenn in Ein- und Aussteigbereichen geparkt wird. Falls die Klammern angelegt werden, wendet sich der Buslenker an die nächste Polizeidienststelle. Wird die Polizeistrafe nicht sofort bezahlt, so kann eine vorläufige Zahlung von 300 € eingehoben werden. Wenn der Bus abgeschleppt wurde, wendet sich der Chauffeur an die Magistratsabteilung 48, Tel.: (01)76043 (täglich 0-24 Uhr). Zur Abholung des entfernten Busses (Autoabstellplatz: 11., Jedletzberger Straße 1, Autobahnknoten A4 / Ausfahrt Simmeringer Haide) muss der Buslenker Reisepass und Fahrzeugdokumente mitbringen. Werden Abschleppkosten nicht sofort bezahlt, erfolgt die Vorschreibung an die Fahrzeughalter.
Während des Parkens lassen Sie bitte den Motor Ihres Busses nicht laufen. Das Übernachten in Bussen ist in Wien außerhalb von Campingplätzen und Privatgrundstücken verboten.
Busse dürfen von 22-6 Uhr nicht näher als 25 Meter zu Wohnhäusern geparkt werden (Ausnahmen sind beschildert). Fragen Sie in Ihrem Wiener Hotel nach dem nächsten Nachtparkplatz.
Zufahrt zu Ihrem Hotel im 1. Bezirk (Altstadt = innerhalb der Ringstraße) für das Zubringen oder Abholen der Gäste ist jederzeit mit Fahrtenauftrag möglich.
Parken von Bussen im 1. Bezirk: siehe Detailplan Zentrum
Zufahrt bzw. Halten zum Ein- und Aussteigen der Gäste ist nur gestattet, wenn Sie einen geprüften Fremdenführer an Bord haben. Von Ihrem Fremdenführer erhalten Sie ein Schild für die Windschutzscheibe als Berechtigung.
9–22 Uhr, Parkdauer max. 2 Std (außer es ist anders beschildert)
15. Bezirk – Stadthallennähe:
1.9.–30.6.; 18–23 Uhr, max. 2 Std.
Kurzparkscheine (ausgefüllt hinter die Windschutzscheibe legen) gibt es in Tabak-Trafiken, auf Bahnhöfen und bei den Wiener Linien. Parken Sie bitte Ihren Bus auch in der Kurzparkzone nur innerhalb von 2,5 Meter breiten Parkstreifen.
Buszone – Fahrverbot für Autobusse ausgenommen mit gültiger Einfahrtskarte
Für 1., 8., 15. und 22. Dezember 2012 und zu besonderen Anlässen.
Die Parkplätze für Autobusse rund um die Innenstadt und bei Sehenswürdigkeiten sind gebührenpflichtig, z.B. 40 Plätze.
gebührenfrei z.B. 10 Plätze
beim KunstHausWien und Erdberger Lände.
Nur zum Einsteigen bzw. Aussteigen der Fahrgäste, Abschleppgefahr
Auf diesen Busparkplätzen ist auch das Aus- und Einsteigen der Fahrgäste – bis maximal 30 Minuten gebührenfrei – erlaubt. Das Aus- und Einsteigen der Fahrgäste muss für den Parkplatzkontrollor eindeutig erkennbar sein. Das Parken ist immer kostenpflichtig (keine Zeittoleranz).
Parkkarten sind an den Automaten bei den Parkplätzen erhältlich. Auf der Seite des Kunsthistorischen Museums befindet sich nur eine Aus- und Einsteigstelle für Reisebusse. Dort ist das Parken nicht gestattet.